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AGB


1. Geltungsbereich

Die AGB der Fa. Triamed GmbH – nachstehend Triamed genannt – gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen – nachstehend Käufer genannt.

Die AGB sind Grundlage für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Triamed und dem Käufer. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Triamed.

2. Angebot und Bestellung

Die Angebote von Triamed sind, auch in Prospekten, Anzeigen und dergleichen, bezüglich der Preisangaben und Lieferfristen stets unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Angebote sind nur innerhalb der angegebenen Frist gültig. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Triamed zustande. Sollten sich bei einem ausdrücklich verbindlichen Angebot, durch Lohnerhöhungen, Materialverteuerung oder Aufschläge irgendwelcher Art, Preiserhöhungen über 10 % des Angebotspreises ergeben, so ist der Angebotspreis nicht mehr verbindlich.

3. Lieferungen

Ist Triamed damit beauftragt, die gelieferten Geräte zu installieren – was immer mit einer Installationspauschale verbunden ist – liefert Triamed frei Haus. Für alle anderen Lieferungen erfolgt der Versand auf Kosten des Käufers per Frachtgut, Spedition, Post und dergleichen nach unserer Wahl ab Büro Triamed GmbH Weiherhausweg 8 90592 Schwarzenbruck – Altenthann. Die Gefahr geht in diesen Fällen auf den Käufer über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert wurde. In der Installationspauschale ist die nach der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) vorgeschriebene Einweisung des Bedienpersonals in Form einer auf bis zu 3 Stunden begrenzten Ersteinweisung enthalten. Machen sich weitere Einweisungen erforderlich, so sind diese nicht unentgeltlicher Bestandteil der Lieferung und werden getrennt berechnet. Instandhaltungsarbeiten, Inspektionen, Wartungen sowie sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen erfolgen gegen Berechnung.

4. Liefer- und Leistungsfristen

Maßgebend ist die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist. Treten seitens Triamed oder deren Vorlieferanten Hindernisse außerhalb der Einflussmöglichkeiten auf z. B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus-und/oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, Betriebsstörungen, Fehlproduktion oder Stromausfall, verlängert sich die Liefer-oder Leistungsfrist auch bei bereits bestehendem Liefer- oder Leistungsverzug angemessen. Eine Haftung von Triamed während der Dauer der zuvor bezeichneten Umstände sowie für hierdurch etwa verursachte Schäden und Folgeschäden besteht nicht.

Sollten Vorlieferanten von Triamed – trotz rechtzeitig von Triamed mit gebotener Sorgfalt abgeschlossener Zulieferverträge und ohne das Verschulden von Triamed – endgültig nicht oder nicht vollständig beliefern, ist Triamed berechtigt, insoweit von dem Vertrag mit dem Käufer zurückzutreten. Triamed haftet für hierdurch etwa verursachte Schäden und Folgeschäden nicht. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb des Willens von Triamed liegen, die Fertigstellung beziehungsweise Auslieferung der Ware oder Leistung verhindern. Soweit eine Veränderung der Lieferfrist wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Triamed das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktrittes bestehen nicht.

An den von Triamed entwickelten Produkten sowie an im Auftrag durchgeführten Entwicklungsleistungen behält sich Triamed die Eigentums- und Urheberrechte vor.

Bei Spezialanfertigungen und Entwicklungen auf besondere Anweisungen des Käufers übernimmt dieser alle Folgen, die sich eventuell aus einer Verletzung von Schutzrechten Dritter ergeben, insbesondere stellt er Triamed unverzüglich von Ansprüchen Dritter frei.

5. Preise

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Versand und ggf. Versicherung sind nicht im Preis enthalten, es sei denn die Lieferung erfolgt frei Haus – siehe Punkt 3. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Vertragsobjekt eingetreten, die aus Sicht von Triamed das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung als unangemessen erscheinen lassen, hat Triamed das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist Triamed berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins der Deutschen Bundesbank zu fordern.

Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von Triamed nicht bestritten werden. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Entsorgung

Der Käufer ist verpflichtet, Altgeräte, zu deren Rücknahme der Hersteller gemäß ElektroG §10 verpflichtet ist und die nicht als B2C gekennzeichnet sind, auf seine Kosten an Triamed zu senden. Triamed nimmt diese Geräte kostenlos zurück.

7. Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt

Werden Triamed ohne eigenes Verschulden erst nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, und ist dadurch die Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs gefährdet, ist Triamed berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer die Sicherheiten innerhalb einer angemessenen Frist nicht, ist Triamed berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung Eigentum von Triamed. Der Käufer ist verpflichtet, soweit die Ware noch nicht vollständig bezahlt ist, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und nach Erfordernis rechtzeitig Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen, sodass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises keinen Schaden nimmt.

Bei Eingriffen Dritter hat der Käufer Triamed unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und über den Sachverhalt vollständig zu informieren.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte zu verkaufen. Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er bereits jetzt alle aus dem Rechtsgeschäft entstehenden Forderungen an Triamed ab. Nach der Abtretung dürfen sowohl der Käufer als auch Triamed die Forderung einziehen. Triamed zieht die Forderung allerdings nicht ein, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Triamed nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerichtet ist.

Triamed verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten 120 % der gesicherten Forderung nicht nur vorübergehend übersteigt. Dem Verkäufer obliegt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten. Verstößt der Käufer gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere durch Zahlungsverzug, ist Triamed berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzunehmen und die Ware anderweitig zu verwerten, wobei der Erlös der Verwertung auf die Verbindlichkeit des Käufers – abzüglich der notwendigen Verwertungskosten – anzurechnen ist.

8. Gewährleistung, Garantie

Die Gewährleistungsfrist beim Verkauf an Kunden nach Punkt 1. beträgt 12 Monate.

Die Verjährung beginnt mit der Lieferung der Ware an den Käufer bzw. mit der Abnahme der Leistung durch den Käufer. Wenn Triamed auf Verlangen des Käufers die verkaufte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet (Versendungskauf), so beginnt die Verjährung mit der Übergabe an die Transportperson.

Triamed haftet nicht für Schäden, die infolge normaler Abnutzung entstanden sind, insbesondere nicht für die Abnutzung von Verschleißteilen sowie für Schäden infolge Verwendung ungeeigneten und von Triamed nicht spezifizierten Zubehörs.

Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen bei unsachgemäßer Installation oder Inbetriebnahme, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen, sofern dieses vom Käufer zu verantworten ist.

Die Haftung entfällt ebenfalls, wenn an der Ware das Herstellungsdatum oder die Seriennummer entfernt oder die Ware umgebaut oder modifiziert wurde.

Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, haftet Triamed für die daraus entstehenden Folgen nicht. Gleiches gilt für Änderungen, die vom Käufer oder einem Dritten ohne vorherige Zustimmung durch Triamed an der Ware vorgenommen wurden.

Die Mängelgewährleistungsansprüche sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Zeigt sich innerhalb des oben genannten Zeitraumes ein Mangel, so ist der Käufer ausschließlich berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, wobei Triamed die Wahl hat, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware oder Leistung zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer nur das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Räumt der Käufer Triamed keine Gelegenheit und angemessene Frist ein, sich von dem behaupteten Mangel überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung vornehmen zu können, entfallen alle Mängelansprüche.

Zusätzlich zur Gewährleistung leistet Triamed eine Garantie. Sie beträgt 12 Monate für Geräte ab Lieferung der Ware an den Käufer bzw. ab der Abnahme der Leistung durch den Käufer. Zubehör und Verbrauchsmaterial ist von der Garantie ausgeschlossen. Abweichungen von diesen Garantiebedingungen sind den jeweils beiliegenden Gerätedokumenten zu entnehmen.

9. Haftungsbeschränkung

Für Schäden, die nicht unmittelbar an der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung entstanden sind, haftet Triamed nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Die Schadenersatzhaftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen Ansprüche aus Produkthaftung nicht. Sie gelten nicht bei Triamed zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Weiherhausweg 8 90592 Schwarzenbruck-Altenthann. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Nürnberg. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten. 


Allgemeine Geschäftsbedingungen Triamed GmbH
Weiherhausweg 8, 90592 Schwarzenbruck-Altenthann
Ausgabe 01.01.2017